Die studentische Krankenversicherung
Keine Angst vor dem Doktor
Studierende, die nicht familienversichert sein können, weil sie etwa in einem Jahr die Einkommensgrenze überschreiten oder älter als 25 sind, können sich zu einem relativ günstigen Beitragssatz selbst gesetzlich versichern. Allerdings gilt dies nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters und/oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

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Die studentische Krankenversicherung betrifft Sie nicht, wenn Sie sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. In diesem Fall müssten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob es für Studierende besondere Tarife gibt.
Die studentische Krankenversicherung ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich teuer - außer Ihre Kasse hat einen Zusatzbeitrag eingeführt. Diesen müssen Sie wie alle anderen Versicherten auch zusätzlich zahlen.
| monatlicher Beitrag | |
| Krankenversicherung (ab SoSe '11) | 64,77 € |
| Pflegeversicherung für kinderlose Studierende über 23 J. (ab SoSe '11) | 13,13 € |
| Pflegeversicherung für alle anderen Studierenden (ab SoSe '11) | 11,64 € |
Sind Sie beitragspflichtig krankenversichert und zudem BAföG-berechtigt, führen die Kosten für die Versicherung zu einer Erhöhung des BAföG-Bedarfs um 62 Euro. Die Pflegeversicherung erhöht Ihren Bedarf um 11 Euro. Keine Erhöhung gibt es, wenn die Möglichkeit der Familienversicherung nur dadurch verloren gegangen ist, dass Sie während des Studiums zu viel durch jobben verdient haben. Der mögliche Zusatzbeitrag Ihrer Krankenversicherung wird grundsätzlich nicht auf das BAFöG angerechnet.
Studierende, die nicht familienversichert sein können, weil sie etwa in einem Jahr die Einkommensgrenze überschreiten oder älter als 25 sind, können sich zu einem relativ günstigen Beitragssatz selbst gesetzlich versichern. Allerdings gilt dies nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters und/oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Damit es keine Probleme mit dem Jobben gibt, hier die wichtigsten Infos
zu Lohnsteuerkarte und Lohnsteuer
zu Zuverdienstgrenzen für BAFöG, Kindergeld und Krankenversicherung
zu Studentenstatus und Versicherungsbefreiung

